Waldbrandschutzverordnung im Bezirk Eferding
Die Bezirkshauptmannschaft Eferding hat auf die anhaltende Trockenheit reagiert und die Waldbrandschutzverordnung für den Bezirk Eferding ab dem 10. April 2020 veranlasst.
„In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Eferding, sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.“ (Wortlaut in §1) Weiters wird bei Übertretungen mit Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
(Siehe Verordnung im Anhang)
Wir bitten um Einhaltung und Unterstützung dieser Maßnahmen, zum Schutz unserer Natur und uns aller!
Eure Feuerwehren von Hartkirchen!