Auch dieses Jahr wurde von der Bezirkshauptmannschaft Eferding eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden erlassen. Diese Verordnung tritt mit 02. Juni 2023 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2023 außer Kraft.

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Eferding sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. 

Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 174 Abs. 1 lit. a Ziffer 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden. 

Weiterführende Informationen:

Waldbrandschutzverordnung (55 KB) - .PDF

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