Auch dieses Jahr wurde von der Bezirkshauptmannschaft Eferding eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden erlassen. Diese Verordnung tritt mit 28. April 2026 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.

Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 174 Abs. 1 lit. a Ziffer 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden. 

 

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